Welche Anforderungen an den Brandwiderstand von unverkleideten Stahlstützen gelten in einer kleineren unterirdischen Einstellhalle, über der Mehrfamilienhäuser angeordnet sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Das Tragwerk in Untergeschossen muss grundsätzlich den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie die Geschosse über Terrain, mindestens jedoch R 60. Die Träger müssen also einen Feuerwiderstand von R 60 aufweisen.

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