Wegen einer grössere Hebebühne In einer Autogarage wird die Fluchtwegbreite von 1,20 m unterschritten. Die Fluchtwege führen ebenerdig ins Freie – ist das bei ca. 5 Personen zulässig?

Standort des Gebäudes

Thurgau

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Wir gehen davon aus, dass die Hebebühne innerhalb des Betriebsraumes aufgestellt wird. In diesem Fall stellen die Brandschutzvorschriften keine Anforderung an die Fluchtwegbreite.

In den Bestimmungen zum Arbeitsrecht (Arbeitssicherheit) ist jedoch die Ausgestaltung von Verkehrswegen geregelt. Dazu können wir Ihnen jedoch keine Auskunft geben. Bitte wenden sich an das kantonale Arbeitsinspektorat.

Bitte beachten Sie:

Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert