Standort des Gebäudes
Thurgau
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Wir gehen davon aus, dass die Hebebühne innerhalb des Betriebsraumes aufgestellt wird. In diesem Fall stellen die Brandschutzvorschriften keine Anforderung an die Fluchtwegbreite.
In den Bestimmungen zum Arbeitsrecht (Arbeitssicherheit) ist jedoch die Ausgestaltung von Verkehrswegen geregelt. Dazu können wir Ihnen jedoch keine Auskunft geben. Bitte wenden sich an das kantonale Arbeitsinspektorat.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.