Was sind die Brandschutzauflagen für das Dach eines Wohnhauses, das mit Schindeln eingedeckt wird und einen Kamin hat? Zusätzlich hat es im Garten eine Feuerstelle, was muss diesbezüglich beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern

Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:

Ein Schindeldach entspricht der Variante 2 in der Abbildung: Als Unterdach muss eine Brandschutzplatte RF1 mit 30 Minuten Feuerwiderstand verwendet werden.

Das Gartencheminée muss genügend Abstand zum Schindeldach aufweisen, sodass eine Entzündung des Schindeldaches durch Funkenflug ausgeschlossen ist. Wie gross dieser Abstand ist, hängt insbesondere von der Exposition, der Art und Grösse der Feuerstelle, der Länge der Abgasanlage und der bestimmungsgemässen Verwendung ab.

Eine objektbezogene Beurteilung erfolgt bei Wohngebäuden durch den zuständigen Feueraufseher.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert