Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern
Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:
Ein Schindeldach entspricht der Variante 2 in der Abbildung: Als Unterdach muss eine Brandschutzplatte RF1 mit 30 Minuten Feuerwiderstand verwendet werden.
Das Gartencheminée muss genügend Abstand zum Schindeldach aufweisen, sodass eine Entzündung des Schindeldaches durch Funkenflug ausgeschlossen ist. Wie gross dieser Abstand ist, hängt insbesondere von der Exposition, der Art und Grösse der Feuerstelle, der Länge der Abgasanlage und der bestimmungsgemässen Verwendung ab.
Eine objektbezogene Beurteilung erfolgt bei Wohngebäuden durch den zuständigen Feueraufseher.