Was passiert, wenn die Mängel nach der Feuerschau nicht behoben werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Sollten Mängel wider Erwarten nicht behoben werden, kann die GVB Nutzungseinschränkungen, Prämienzuschläge oder im äussersten Fall die Schliessung eines Betriebs bzw. die Nutzungseinschränkung des Gebäudes veranlassen.
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