Standort des Gebäudes
Graubünden
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Unter linearen Bauteilen in vertikalen Fluchtwegen werden Sparren und Pfetten bzw. bei einem Flachdach der Träger verstanden. Bei einem Brandabschnitt darf der lineare Bauteil diese durchdringen.
Grundsätzlich sind solche Details gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.3.3, Abs. 2 bzw. gemäss dem Stand der Technik, also der Lignum-Dokumentation «4.2 Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand», zu beurteilen.
Wir empfehlen, diese Detailausführung mit einem Holzbauingenieur mit entsprechender Ausbildung in Bezug auf die «Lignum Dokumentationen – Stand der Technik» zu besprechen bzw. zu klären.