Wir gehen davon aus, dass Sie das Kapselkriterium K260 meinen, das in der Norm SN EN 13501 genauer definiert wird. In der Schweiz wird nur das strengere Kapselkriterium K2 verwendet. Das Subscript «2» wird in der Bezeichnung weggelassen.
K60 bedeutet, dass eine Bekleidung ein Bauteil bei einem Feuer während 60 Minuten schützt. Bei REI 60 geht es nicht um eine Kapselung, sondern um die Eigenschaften des Bauteils. REI 60 bedeutet, dass ein Bauteil bezüglich Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) im Brandfall 60 Minuten lang seine Funktion behält. Wenn der Zusatz «RF1» ergänzt wird, muss das Bauteil aus Baustoffen RF1 (nicht brennbar) bestehen.
Weitere Informationen zur Bezeichnung und Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen finden Sie in den Fachthemen «Baustoffe und deren Verwendung» und «Bauteile und deren Verwendung».