Als dauernder Aufenthalt wird in erster Linie die Nutzung als Wohnraum, Beherbergung, Schulhaus oder z. B. fest eingerichtete Arbeitsplätze verstanden. Also generell Nutzungen, bei denen Personen in dem Gebäude ihren Lebensmittelpunkt haben, schlafen, unterrichtet werden oder ihre Arbeitszeit verbringen.
Eine Werkstatt, in der nicht der ständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, sondern die z. B. in der Freizeit für einige Stunden pro Woche genutzt wird, kann als Nebenbau betrachtet werden, wenn die übrigen Kriterien gemäss Brandschutznorm zutreffen.