Was gilt in einem Korridor (horizontaler Fluchtweg) einer Schule als Brandlast?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit der Brandlast wird die Wärmeenergie bezeichnet, die im Brandfall in einem Raum durch brennbare Materialien freigesetzt wird. Es wird unterschieden zwischen immobiler Brandlast, die von brennbaren Baustoffen des Gebäudes ausgeht, und mobiler Brandlast, die sich aus der Nutzung ergibt. Typische Beispiele mobiler Brandlast in einem Korridor sind z.B. Garderoben mit Jacken und Mänteln, Rucksäcken oder Taschen, Sitzbänke und Gestelle aus Holz mit Papier und Büchern oder Vorhänge und Dekorationen.

In Fluchtwegen sind grundsätzlich keine brennbaren Materialien erlaubt. In Schulhäusern sind Garderoben in Fluchtwegen nur in Gebäuden mit geringer Höhe (bis 11 m hoch) akzeptiert, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.4.1, Absatz c.

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