Was darf in einer Garage in einem Mehrfamilienhaus gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, im Kanton Bern

In Einstellräumen bis 600 m2 Fläche darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.

Leichtbrennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:

  • Treibstoffe bis 25 l
  • Holzbrennstoffe bis 5 m3

Ist Ihr Einstellraum grösser als 600 m2, gilt er als Parking. In diesem Fall finden Sie die Bestimmungen zur Lagerung von Gegenständen auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzunge «Einstellräume und Parkings».

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