Was darf alles an Materialien gelagert werden, wenn ein Lagerraum nur noch Brandmelder ohne Sprinkler zur Verfügung hat?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Was in einem Lagerraum gelagert werden darf, ist nicht unbedingt abhängig von einer Brandmelde- oder Sprinkleranlage. Grundsätzlich sind Sprinkleranlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben erst ab einer Brandabschnittsfläche von 3600 m2 gefordert. Bei Hochregallagern oder wenn sich gefährliche Stoffe oder hohe Brandlasten im Raum befinden, kann jedoch schon in kleineren Brandabschnitten eine Sprinkleranlage nötig sein.

Wenn in Ihrem Unternehmen bisher eine Sprinkleranlage auf freiwilliger Basis in Betrieb war, kann diese ohne Konsequenzen ausser Betrieb genommen werden. Wenn allerdings eine Sprinkleranlage gefordert ist, kann sie nicht durch eine Brandmeldeanlage ersetzt werden. Weitere Informationen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen finden Sie der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe».

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