Vor 12 Jahren wurde ein Décolletage-Betrieb in ein Fitness-Center umgenutzt. Dies wurde der Brandschutzbehörde nicht gemeldet. Müssen wir das nachholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Bei einer Umnutzung besteht grundsätzlich eine Melde- bzw. Bewilligungspflicht, da sich die Brandschutzanforderungen durch die neue Nutzung ändern können (z. B. Personenzahl, Fluchtwege, Brandlast). Dass die Umnutzung schon länger zurückliegt, ändert daran nichts.

Am besten lassen Sie den heutigen Brandschutzstatus durch die zuständige Behörde oder einen Fachplaner prüfen. So können allfällige Nachrüstungen gezielt vorgenommen und das Versäumte nachgeholt werden.

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