Unter welchen Voraussetzungen ist bei einem Raum mit Brandmelder zusätzlich eine Raumanzeigelampe gem. VKF 20-15 3.7.4 im Flur erforderlich? Der Raum besitzt Glaswände, die bis ca. 80 cm über Boden mit Sichtschutzfolie beklebt sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Glasfront abgeklebt ist und dadurch der Rauchmelder nicht sichtbar ist, wird eine Raumanzeigelampe benötigt.

Ist der Rauchmelder hinter der Glasscheibe sichtbar, kann grundsätzlich auf die Raumanzeigelampe verzichtet werden, es sei denn, die zuständige Feuerwehr verlangt die konsequente Montage von Raumanzeigelampen.

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