Unsere Türen zu Treppenhaus und zur Garage schliessen nicht mehr dicht – ist das problematisch in Bezug auf den Brandschutz? Meiner Ansicht nach müsste zumindest eine der Türen dicht sein damit das Stiegenhaus im Brandfall nicht zum Kamin wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton St. Gallen

Aus Brandschutzsicht müssen nur die Türen mit Anforderung an den Feuerwiderstand dicht schliessen. Dies ist der Fall bei Türen, die sich in einer brandabschnittsbildenden Wand befinden (z. B. Wohnungseingangstüren und Türen zum Treppenhaus, Anforderung: EI30). Türen in der Gebäudehülle (z. B. Zugangstüren vom Feien zum Treppenhaus) haben im Normalfall keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.

Ein weiterer Aspekt in Bezug auf den Brandschutz sind bei Türen die Fluchtweganforderungen. Das heisst, die Türen müssen so ausgerüstet sein, dass sie in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel passierbar sind (Notausgangsverschlüsse nach EN 179 oder bei bestehenden Türen mindestens ein Drehknopf). Ausgenommen davon sind z.B. Wohnungseingangstüren oder Einzelzugänge zu weiteren Nutzräumen.

Die Frage zum «Kamineffekt» lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom Brandschutzkonzept ab, den Anforderungen an die einzelnen Türen sowie den Fabrikaten der verschiedenen Türen. Dazu müsste eine Analyse der Gesamtsituation durchgeführt werden. Unter Umständen ist auch ein «Kamineffekt» in Ihrem Hochhaus Teil des Brandschutzkonzeptes, wenn eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage oder eine Überdruckbelüftungsanlage installiert ist. Bei Brandschutztüren sind keine Spaltmasse vorgeschrieben, da die Funktionsweise des entsprechenden Feuerwiderstandes technisch unterschiedlich gelöst wird. Wir empfehlen Ihnen, sich an die lokal zuständige Brandschutzbehörde zu wenden, um eine objektbezogene Beurteilung zu erhalten.

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