Unsere Tiefgarage, die 1998 gebaut wurde, verfügt über keinen Fluchtweg. Sie ist nur durch das Garagentor zugänglich. Dieses funktioniert elektrisch und ich weiss nicht, ob bei einem Stromausfall ein Handbetrieb möglich ist. Entspricht dies den Brandschutzvorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Der Ausgang muss jederzeit und ohne Schlüssel möglich sein, auch bei Netzstromausfall.

Wie Sie korrekt anmerken, würde das Garagentor diese Anforderung vermutlich nicht erfüllen. Wir können jedoch nicht beurteilen, auf welchen Grundlagen die Baubewilligung erteilt wurde, und empfehlen Ihnen, eine objektbezogene Beurteilung durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde vornehmen zu lassen.

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