Unsere Ölheizung befindet sich in der Waschküche. Ist ein Feuerlöscher obligatorisch und wie oft muss dieser gewartet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Im Kanton Bern sind Feuerlöscher in Wohnhäusern nicht obligatorisch, jedoch empfohlen. Das Revisionsintervall richtet sich nach den Herstellerangaben. Der Löschgeräte-Verband Schweiz empfiehlt jedoch, Handfeuerlöscher unabhängig von den Herstellerangaben spätestens alle drei Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Feuerlöscher finden Sie unter: lgvs.ch

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