Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Im Kanton Bern sind Feuerlöscher in Wohnhäusern nicht obligatorisch, jedoch empfohlen. Das Revisionsintervall richtet sich nach den Herstellerangaben. Der Löschgeräte-Verband Schweiz empfiehlt jedoch, Handfeuerlöscher unabhängig von den Herstellerangaben spätestens alle drei Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Feuerlöscher finden Sie unter: lgvs.ch