Unsere Hotellobby wird auch als Frühstücksraum verwendet (40 bis 50 Sitzplätze), darin befindet sich ein Sofa. Welche Vorschriften bezüglich Brandschutz müssen wir diesbezüglich beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Hotel, 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Verschiedene Faktoren spielen mit, beispielsweise, ob die Lobby auch als Fluchtweg zur Verfügung stehen muss und ob sie offen, d.h. ohne Brandabschnitt zum Treppenhaus hin ist, und ob das Treppenhaus über einen separaten Direktausgang ins Freie verfügt. Die Frage muss objektbezogen mit der in Ihrem Kanton zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden.

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