Unsere Gasheizung wurde durch Fernwärme ersetzt. Im Heizungskeller befindet sich nur noch ein Wärmetauscher. Der Raum wird neu vom Hauswart als Lager für diverse Gartenwerkzeuge sowie Dünger, Spritzmittel etc. benutzt. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Wenn im Raum keine weiteren technischen Anlagen installiert sind, gilt der Raum mit dem Wärmetauscher nicht als Technikraum. Das heisst, er darf als Lagerraum genutzt werden. Zu beachten sind die Sicherheitsabstände, die vom Hersteller des Wärmetauschers gefordert sind. Diese müssen eingehalten werden.

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