Unsere Firma ist an mehreren Festivals mit einer Holzhütte mit dabei. Darin finden kleine Konzerte statt. Die Grundfläche beträgt 10 x 10 m, zwei Wände sind durchgehend, eine Seite ist völlig offen und eine ist zur Hälfte offen, Türen gibt es keine. Wie gross ist die maximale Personenbelegung für diese Hütte? Können wir gemäss der Kategorie Diskotheken von 4 Personen pro m2 ausgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Holzhütte kann nach der Kategorie «Diskotheken/Konzerte ohne Bestuhlung» (gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Anhang zu Ziffer 3.5.2) beurteilt werden. Demzufolge werden 4 Personen pro Quadratmeter Nettonutzfläche (also Bodenfläche minus Mobiliar, Theke, Bühne o.ä.) zur Bestimmung der Brandschutzmassnahmen angenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter dem Thema «Veranstaltungen».

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