Objekt: Einstellhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Die massgebende Fläche umfasst die gesamte Brandabschnittsfläche, inklusive der Zufahrt. Sie reicht bis zum Einfahrtstor und auch eine überdeckte Zufahrt wird dazu gerechnet.
Damit ist Ihre Einstellhalle grösser als 600 m2 und gilt gemäss den Brandschutzvorschriften 2015 als Parking. Die Anforderungen an Parkings finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Einstellräume und Parkings».
Ihr Einstellraum ist eventuell ein Grenzfall. Ob er als Parking oder Einstellraum beurteilt wird, entscheidet die zuständige Behörde, in ihrem Fall der Feueraufseher der Gemeinde.