Unser Vermieter verlangt, dass die Autoabdeckplane für unseren Oldtimer aus schwerentflammbarem Material gefertigt ist. Unsere Tiefgarage ist deutlich grösser als 600 m2 und rein privat. Ist die Auflage des Vermieters gemäss Brandschutzverordnung rechtens?

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Der Eigentümer kann für seine Gebäude eigene Regelungen erlassen, sofern diese die Brandschutzvorschriften nicht verletzen. Dies ist bei Ihnen der Fall, da die Brandschutzvorschriften keine Anforderungen an Abdeckplanen von Fahrzeugen enthalten. Sie müssen die Situation daher mit Ihrem Eigentümer klären.

Informationen, was in einem privaten Parking gelagert werden darf, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Parking» unter «Lagerung von Material».

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