Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Der Eigentümer kann für seine Gebäude eigene Regelungen erlassen, sofern diese die Brandschutzvorschriften nicht verletzen. Dies ist bei Ihnen der Fall, da die Brandschutzvorschriften keine Anforderungen an Abdeckplanen von Fahrzeugen enthalten. Sie müssen die Situation daher mit Ihrem Eigentümer klären.
Informationen, was in einem privaten Parking gelagert werden darf, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Parking» unter «Lagerung von Material».