Unser Pelletlager liegt in einem Holzverschlag im ehemaligen Tankraum. Der Holzverschlag belegt nur einen Teil des Tankraums. Dürfen im freien Teil Gegenstände gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Ein Pelletlager muss als separater Brandabschnitt abgetrennt werden. Gemäss Ihrem Beschrieb sollten Gegenstände im gleichen Raum gelagert werden, das ist aus Sicht des Brandschutzes nicht erlaubt.

Informationen zu den Anforderungen an Pelletheizungen und an die Lagerung der Pellets finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Heizungen, Öfen und Cheminées» und in der Brandschutzerläuterung «106-15 Pelletsfeuerungen».

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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