Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Ein Pelletlager muss als separater Brandabschnitt abgetrennt werden. Gemäss Ihrem Beschrieb sollten Gegenstände im gleichen Raum gelagert werden, das ist aus Sicht des Brandschutzes nicht erlaubt.
Informationen zu den Anforderungen an Pelletheizungen und an die Lagerung der Pellets finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Heizungen, Öfen und Cheminées» und in der Brandschutzerläuterung «106-15 Pelletsfeuerungen».
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.