Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Der erforderliche Sicherheitsabstand ist abhängig von der Temperaturklasse und der Ausführung der Abgasanlage. Die Sicherheitsabstände sind in der Leistungserklärung der Abgasanlage resp. der Feuerungsanlange (DOP) festgehalten. Bei einer bestehenden Anlage ohne jegliche Dokumente muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 cm eingehalten werden.
Unter welchen Umständen der Abstand reduziert werden darf und was weiter beachtet werden muss, finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen», Absatz 5.8.6.