Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: Hochhaus, Kanton Genf
Grundsätzlich müssen das Sicherheitstreppenhaus und der Feuerwehraufzug unterteilt werden. Der Feuerwehrlift darf nicht direkt in das Sicherheitstreppenhaus münden. Eine Schleuse darf aber für beides kombiniert verwendet werden. Ein Beispiele finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 23-15 Beförderungsanlagen (französische Version) im Anhang zu Ziffer 4.3.