Unser Hotel-Projekt muss sowohl beim Treppenhaus als auch beim Feuerwehraufzug eine Überdruckschleuse enthalten. Dürfen die beiden Schleusen kombiniert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: Hochhaus, Kanton Genf

Grundsätzlich müssen das Sicherheitstreppenhaus und der Feuerwehraufzug unterteilt werden. Der Feuerwehrlift darf nicht direkt in das Sicherheitstreppenhaus münden. Eine Schleuse darf aber für beides kombiniert verwendet werden. Ein Beispiele finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 23-15 Beförderungsanlagen (französische Version) im Anhang zu Ziffer 4.3.

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