Standort des Gebäudes
Bern
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Beherbung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Maximal 15 Personen pro Gebäude.
Massgebend ist die Anzahl der Personen pro Gebäude.
Die Brandschutzvorschriften der VKF regeln Heime für Menschen mit Beeinträchtigung erst ab 20 Personen. Die GVB hat jedoch die Beherbergung bis 19 Personen für den Kanton Bern geregelt und dafür den Begriff «Beherbergungsstätten» eingeführt. Die Anforderungen finden Sie im Brandschutzmerkblatt «Beherbergungsstätten» der GVB.