Unser Heim für Menschen mit einer Behinderung verfügt über insgesamt 50 Plätze, die auf mehrere Gebäude verteilt sind. In jedem leben weniger als 19 Personen. Gelten in diesem Fall die Richtlinien für Wohnen und nicht diejenigen für Heime?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Beherbung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Maximal 15 Personen pro Gebäude.

Massgebend ist die Anzahl der Personen pro Gebäude.

Die Brandschutzvorschriften der VKF regeln Heime für Menschen mit Beeinträchtigung erst ab 20 Personen. Die GVB hat jedoch die Beherbergung bis 19 Personen für den Kanton Bern geregelt und dafür den Begriff «Beherbergungsstätten» eingeführt. Die Anforderungen finden Sie im Brandschutzmerkblatt «Beherbergungsstätten» der GVB.

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