Objekt: Einstellhalle für Motorfahrzeuge; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Es kommt darauf an, ob sich das Parking im Untergeschoss oder über Terrain befindet. Gemäss Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um ein Untergeschoss handelt. Somit gilt der Grundsatz der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.2.3 Abs. 3: Tragwerke in Untergeschossen haben die Anforderung mind. R 60.
Ist das Parking hingegen über Terrain und nicht mehrstöckig, werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Tragwerke gestellt (siehe auch Nutzung Parking bis 11 m hoch).