Sind Laubengang-Erschliessungen in Hochhäusern (40-75 m Höhe) in der Stadt Basel erlaubt? Wenn ja, welche Punkte sind zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Stadt

Gebäudehöhe

Hochhaus

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Wohnhochhaus

Gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften sind Laubengänge bei Hochhäusern grundsätzlich erlaubt. Bei einem Hochhaus müssen jedoch spezifische Anforderungen an die Aussenwandkonstruktion beachtet werden. Schutzziele und Brandschutzmassnahmen (z.B. zum Verhindern eines Brandüberschlag über die Fassade oder zum Sicherheitstreppenhaus) müssen in die Überlegungen und die Ausgestaltung der Laubengänge miteinbezogen werden. Dazu muss ein gesamtheitliches Brandschutzkonzept erstellt und mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Ob alle Anforderungen erfüllt werden können, muss die Brandschutzplanung aufzeigen.

Zur Frage, ob es in der Stadt Basel zusätzliche Regelungen dazu gibt, können wir Ihnen leider keine Antwort geben. Die Stadt Basel beteiligt sich nicht am Forum Brandschutz. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden.

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