Sind in einem Parkhaus resp. Parking (> 600 m2 ) abgestellte Anhänger erlaubt und dürfen Gegenstände auf offenen oder geschlossenen Anhängern gelagert werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Grundsätzlich wird nicht zwischen einem Auto und einem Anhänger unterschieden. Das heisst, Sie dürfen auch Anhänger im Parking abstellen.

Für Gegenstände und Material, das im Anhänger gelagert werden darf, gelten die gleichen Regelungen wie für die Lagerung in Parkings. Dabei ist massgebend, ob das Parking öffentlich oder privat ist:

  • In einem öffentlichen Parking ist die Lagerung von Material nicht erlaubt.
  • Ist das Parking privat, dürfen ein Satz Pneus und anderes dem Fahrzeug zugehöriges Material sowie Sportgeräte abgestellt werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter «Parking/Lagerung von Material» oder in der Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.4.3.

Für Wohnmobile gilt im Kanton Wallis: Werden Wohnmobile oder Wohnwagen während längerer Zeit eingestellt (über den Winter), müssen Gasflaschen abgehängt und aus dem Parking entfernt werden.

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