Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Die beiden Begriffe «Treppenbreite» und «Treppenlaufbreite» bezeichnen dieselbe Grösse. Wie die Treppenbreite gemessen wird, finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» im Anhang zu Ziffer 2.3. Aus der Skizze ist ersichtlich, dass die Wangen bis zu 10 cm hineinragen dürfen. Damit wird die Lauffläche (Auftrittsfläche) um maximal 20 cm schmaler. Wenn für eine Treppe eine Breite von 1.2 m gefordert ist, ist die Treppenbreite und nicht die Lauffläche gemeint. Das heisst, eine Treppe mit einer Laufbreite von 1m und beidseitigen Wangen von 10 cm gilt als 1.2 m breit.