Sind die Anforderungen an die Belüftung unserer Heizung erfüllt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Der Heizraum für unsere Stückholz-Heizung befindet sich im Untergeschoss. Im Heizraum hat es unter der Decke an der Nordwand eine Öffnung für die Zuluft (30 x 30 cm). Ausserhalb dieser Öffnung hat es einen Schacht aus Kunststoff, Höhe ca. 50 cm mit Abdeckgitter. Etwa 10 cm oberhalb dieses Gitters beginnt die hinterlüftete Fassade, die etwa 20 cm über den Zuluftschacht hinausragt.

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ja, für ein Einfamilienhaus geringer Höhe (bis 11 m hoch) sind die Anforderungen an den Brandschutz so erfüllt. Voraussetzung ist, dass die Öffnung für die Zuluft jederzeit frei ist.

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