Dekorationen und LED-Lichterketten sind aus Brandschutzsicht grundsätzlich erlaubt. Bei LED-Lichterketten gilt es zu beachten, dass sie gemäss Herstellerangaben angebracht und für den Innenbereich zugelassen sind. Dekorationen dürfen die Sicht auf Fluchtwegsignalisationen nicht beeinträchtigen.
Sind Dekorationen mit LED-Lichterketten und Leuchtstoffröhren an der Decke der Kita erlaubt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB