Sind Brandschutztüren automatisch auch rauchdicht, oder braucht es für Wohnungsabschlüsse im Fluchtweg spezielle rauchdichte Türen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Nidwalden

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Brandschutztüren haben eine «EI»-Klassifikation. Das bedeutet, dass sie für eine gewissen Zeit Feuer und Hitze standhalten. Rauchdichtheit ist dabei kein Prüfkriterium. Das heisst, «EI»-klassifizierte Türen müssen nicht rauchdicht sein. Es gibt jedoch auch Türen, die speziell auf Rauchdichtheit geprüft sind. Diese werden mit dem Zusatz -S klassifiziert (also z.B. EI30-S).

In der Regel sind «EI»-klassifizierte Brandschutztüren für die Personensicherheit ausreichend. Wichtiger als eine Prüfung auf Rauchdichtheit ist, dass die Türen bestimmungsgemäss geschlossen sind. Zudem sind heutige Wohnungstüren aus bauphysikalischen Gründen grösstenteils luftdicht konstruiert, was im Brandfall in der Regel auch eine positive Wirkung hat.

Eine rauchdichte Türe schützt sie jedoch nicht vor der häufigsten Gefahr. Denn gefährliche Rauchvergiftungen entstehen normalerweise in den Räumen, in denen sich die Personen aufhalten, also in der Wohnung oder im Bastelraum, und nicht im Treppenaus. Dieses ist ein Fluchtweg und muss gemäss Brandschutzvorschriften so gebaut sein, dass darin kein Brandereignis entstehen kann. Es geht also vielmehr darum, dass Sie aus dem Raum, in dem ein Brand ausbricht, rechtzeitig in einen sicheren Bereich flüchten können – insbesondere, wenn Sie schlafen. Für diese Fälle sind Rauchmelder in Ihrer Wohnung empfehlenswert.

 

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