Seit 2010 wird unser Haus, das bei der Erstellung 1996 als Massivbauweise galt, neu für die Prämienfestsetzung als Leichtbauweise taxiert. Kann mit den BSV 2015 für unser Holzhaus wieder zur «Massivbauweise-Taxierung» zurückgekehrt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Tarifierung ist unabhängig von den Brandschutzvorschriften. Die Festlegung der Tarife ist gesetzlich geregelt im Gebäudeversicherungsgesetz (GVG). Informationen zum Tarif der Gebäudeversicherung Bern finden Sie hier.

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