Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In der Schweiz müssen Vorhänge in öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich der Brandverhaltensgruppe RF2 entsprechen. Um Produkte, die nach ausländischen Normen klassifiziert sind, den Schweizer Brandverhaltensgruppen zuzuordnen, muss eine Klassifizierung nach EN 13501-1 vorliegen. Eine Zuordnungstabelle finden Sie in der VKF-Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile Ziffer 2.4.
Im Falle von Trevira CS gehen wir gemäss diesen Angaben zum Brandschutz davon aus, dass sämtliche Produkte der Brandverhaltensgruppe RF2 zugewiesen werden können: Die Brennbarkeitsklasse B-s1, d0 nach EN 13501-1 entspricht RF2.
Falls in Ihrem Objekt explizit die Anforderung RF1 definiert wurde, müssten Sie mit der Stelle, welche die Anforderung gestellt hat, abklären, ob Trevira CS verwendet werden kann. Alternativ gibt es auch Glasfaserstoffe, die die Anforderung RF1 erfüllen.