Reicht für eine Trennwand zwischen Wohnhaus und Stall ein Feuerwiderstand von EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob ein Feuerwiderstand EI 30 für die Trennwand ausreicht, hängt von den Abmessungen und der Ausdehnung der Gebäude ab. Dies muss im Brandschutzkonzept in Absprache mit der zuständigen Behörde (im Kanton Bern der Feueraufseher der Gemeinde) festgelegt werden.

Grundlegende  Informationen zu den Anforderungen an Gebäude in der Landwirtschaft finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Landwirtschaft».

Zusätzlich finden Sie mögliche Konstruktionsvarianten von Wänden und Decken in der Lignum-Dokumentation 4.1 «Bauteile in Holz».

Bitte beachten Sie, dass für das Projekt ein QS-Verantwortlicher Brandschutz bestimmt werden muss. Je nach Abmessungen der Gebäude könnten zudem erhöhte Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt werden. Gebäude mittlerer Höhe mit Holztragwerken werden z.B. in die Qualitätssicherungsstufe QSS2 eingeteilt. Der QS-Verantwortliche Brandschutz muss in diesem Fall über eine Ausbildung zum Brandschutzfachmann verfügen.

 

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