Reicht es aus, wenn bei einem Raum, in dem gearbeitet wird, der Ausgang 1.12 m breit ist? Oder muss der Ausgang 1.20 m breit sein, weil er als Fluchtweg gilt?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gemäss Ihrer Beschreibung sind die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt. Innerhalb eines Raumes gibt es keine Anforderungen an die Breite des Durchgangs (mit Ausnahme von Räumen, die für mehr als 300 Personen ausgelegt sind). Die Türe muss mindestens 90 cm breit sein und darf bis zu einer Belegung von 20 Personen nach innen öffnend sein.  

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