Die Messweise der Geschosse legt die IVHB fest. Gemäss dieser ist bei beiden Messpunkten die Oberkante des fertigen Bodens massgebend.
Ob ein Geschoss als Untergeschoss gilt, hängt unter anderem von der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände ab. Wie ist der obere bzw. untere Messpunkt dieser Wandfläche definiert?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB