Notausgangstüren, die gegen die Fluchtrichtung öffnen, müssen im offenen Zustand arretierbar sein und gesichert werden können. Was bedeutet das im Ereignisfall?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

nicht relevant/unbekannt

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Pfadiheim und Veranstaltungsraum

Die Situation
Ein Fasnachtsanlass findet in zwei Gebäuden statt: Ein kleines Pfadiheim und eine Örtlichkeit (Kornhaus) der Gemeinde. Beim Pfadiheim werden maximal 40 Personen anwesend sein. Die Notausgangstüren öffnen alle gegen innen, auch bei der Örtlichkeit der Gemeinde. Dort sind gemäss Feuerpolizei maximal 200 Personen (Stehplätze) erlaubt. Gemäss Merkblatt «Veranstaltungen sicher durchführen» müssen Türen, die gegen die Fluchtrichtung öffnen, im offenen Zustand arretierbar sein und gesichert werden können. Bedeutet dies, dass die erste Person die «flüchtet», die Türe aufmacht und die Türe dann mit einem Keil gesichert werden kann? Oder muss die Türe automatisch offenbleiben?

Die Antwort
«Offen und arretiert» bedeutet, dass die Türen während eines Anlasses sich dauernd in diesem Zustand befinden. Alternativ kann das Sicherheitspersonal dies gewährleisten. Relevant ist dies insbesondere bei grossen Personenansammlungen, wo eine Paniksituation nicht ausgeschlossen werden kann.

Ob diese Lösungen in Ihrem Fall umsetzbar sind, können wir jedoch nicht beantworten. Bei bestehenden und möglicherweise auch denkmalgeschützten Objekten muss die Verhältnismässigkeit unter Berücksichtigung der objektbezogenen Begebenheiten im Einzelfall von der Behörde beurteilt werden. Zuständig ist die Fachstelle Brandschutz der GVB.

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