Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Glarus

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen. Aus Sicht des Brandschutzes ist es damit nicht relevant, wenn der Zugang zum Vorraum zum Lift verstellt ist – ausser der Bereich gehört zu einem Fluchtweg zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg). Relevant ist allerdings die Distanz: Wenn der Fluchtweg aus dieser Ecke zum nächsten vertikalen Fluchtweg mehr als 35 m beträgt, wäre dies gemäss den aktuellen Schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht erlaubt. Massgebend ist jedoch, welche Anforderungen an die Fluchtwege in der Baubewilligung festgehalten sind.

Wir empfehlen wir Ihnen, sich an die Behörde in Ihrem Kanton wenden. Die Zuständigkeiten im Kanton Glarus finden Sie auf der Website der glarnerSach.

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