Muss in einer Schule ein internes Alarmierungssystem vorhanden sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Sicherheitsorganisation einer Schule richtet sich nach der Grösse des Gebäudes und der Anzahl Personen, die sich darin aufhalten können.

In jedem Fall ist mit einem Alarmierungs- und Evakuationskonzept sicherzustellen, dass die Rettungskräfte rasch alarmiert werden können und dass bei einem Brand alle betroffenen Personen aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich sofern zumutbar durch betriebseigenes Personal gerettet werden können.

Die Einrichtung zur Alarmierung kann beispielsweise der Pausengong, eine manuell eingesetzte Hupe oder ein Horn sein. Befindet sich im Gebäude ein Raum, der für mehr als 300 Personen ausgelegt ist, ist in diesem Raum eine Beschallungsanlage erforderlich. Die Sicherheitsorganisation und die daraus erforderlichen Massnahmen für die externe sowie die interne Alarmierung und Evakuierung müssen geplant, schriftlich festgehalten und geschult werden.

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