Gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 4.3, sind für bestimmte Nutzungen Sicherheitsbeauftragte Brandschutz (SiBe) erforderlich. Diese sind gemäss Pflichtenheft für die Brandsicherheit im Rahmen der geltenden Vorschriften zuständig.
Im Rahmen der Brandschutzvorschriften werden für die Sicherheitsbeauftragten Brandschutz keine Kompetenz- oder Ausbildungsnachweise verlangt, ähnlich wie bei den Brandschutzfachleuten oder -experten. Personen, die Aufgaben im Bereich Brandschutz übernehmen, müssen jedoch über die notwendigen fachlichen Kompetenzen verfügen.
Im Kanton Bern kann daher jede Person mit den erforderlichen Kenntnissen die Funktion als Sicherheitsbeauftragte:r Brandschutz auch ohne Zertifikat oder Diplom ausüben. Die Anerkennung einer Ausbildung und die Berechtigung zum Führen eines entsprechenden Titels erfolgen allerdings nur über eine bestandene Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Sicherheitsbeauftragte».