Muss im Fluchttreppenhaus in jedem Geschoss die Fluchtrichtung angezeigt werden? Oder nur auf der Ausgangsebene?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Gebäude mit nur einer Ausgangsebene gibt es keine speziellen Bestimmungen. Auch hier gilt: Die Fluchtrichtung muss angegeben werden, wenn sie nicht sofort ersichtlich ist oder wenn sich regelmässig ortsunkundige Personen im Gebäude befinden.

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