Muss eine Loggia fluchtwegtechnisch als Raum betrachtet werden, sprich, Flucht über den angrenzenden Raum? Oder wird eine Loggia analog Balkon gewertet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Die Brandschutzvorschriften der VKF machen keine eindeutige Aussage, ob Loggien oder Balkone als Räume betrachtet werden. Damit ist auch nicht eindeutig, ob solche Bereiche bei der Raum-über-Raum- Entfluchtung berücksichtigt werden müssen. Daher besteht ein gewisser Interpretationsspielraum, der mit der zuständigen Behörde objektbezogen diskutiert werden muss.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert