Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Die Brandschutzvorschriften der VKF machen keine eindeutige Aussage, ob Loggien oder Balkone als Räume betrachtet werden. Damit ist auch nicht eindeutig, ob solche Bereiche bei der Raum-über-Raum- Entfluchtung berücksichtigt werden müssen. Daher besteht ein gewisser Interpretationsspielraum, der mit der zuständigen Behörde objektbezogen diskutiert werden muss.