Muss eine Brandmauer bis unter den First senkrecht sein oder darf sie auch einige Meter horizontal verlaufen?

Die Situation

Bei einem landwirtschaftlichen Gebäude mit einem Volumen von mehr als 3’000 m2 wird eine Brandmauer REI 90 erstellt. Muss diese bis unter den First senkrecht sein oder darf sie auch einige Meter horizontal verlaufen? Muss die Brandmauer bis unter das Dach geführt werden oder reicht es aus, wenn sie bis zur Oberkante der Wohnung geht. Die Fläche oberhalb der Wohnung wird als landwirtschaftliche Abstellfläche genutzt.

Welche Anforderungen werden an eine Türe in der Brandmauer gestellt?

Eine Brandmauer muss immer auf der ganzen Höhe eines Gebäudes verlaufen, d.h. bis und mit Dacheindeckung. Sie muss einen Brandüberschlag während der definierten Feuerwiderstandsdauer wirksam verhindern.

Ein horizontaler Versatz bzw. eine teilweise horizontale Anordnung ist grundsätzlich möglich. Dabei ist zu beachten, dass das darunterliegende Tragwerk denselben Feuerwiderstand aufweisen muss wie die Brandmauer.

Der Einbau einer Türe in eine Brandmauer ist nicht ausgeschlossen. Dies ist aber nicht der Regelfall, denn eine Tür dient nicht dem Sinn und Zweck einer Brandmauer, die Brandausbreitung zu verhindern. Die Türe muss selbstschliessend sein und einen Feuerwiderstand von mindestens EI 30 aufweisen.

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