Muss ein Brandabschnitt zwingend an einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg grenzen? Oder ist unter gewissen Umständen die Flucht über angrenzende Räume möglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Sogenannte Raum-über-Raum-Fluchtwege sind dort möglich, wo Räume zu Nutzungseinheiten zusammengefasst werden können (siehe Brandschutzrichtline 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3). Dies ist möglich in den Nutzungen Wohnen (keine Begrenzung der Anzahl Räume) sowie Büro, Gewerbe/Industrie und Schulen (jeweils über 1 angrenzenden Raum). Auf der Brandschutzplattform Heureka finden Sie unter der jeweiligen Nutzung Erklärungen dazu, hier z.B. für Mehrfamilienhäuser.

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