Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Die Mindestbreite von 90 cm gilt auch für Türen, die direkt ins Freie führen. Bei Wohngebäuden können einzig wohnungsinterne Türen schmaler als 90 cm breit sein.