Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Die Situation
Unsere private Garage gehört zu zwei Mehrfamilienhäusern. Das Garagentor besteht aus einem Gitter und hat eine integrierte Türe. Zusätzlich gibt es einen Ausgang mit einer Treppe ins Freie, der nicht abgeschlossen ist. Dieser Ausgang ist mit einer Notausgangbeleuchtung ausgestattet. Muss diese Beleuchtung 24 Stunden eingeschaltet sein oder nur dann, wenn jemand die Garage betritt oder bei einem Brandfall?
Die Antwort
Die Rettungszeichen müssen im Normalbetrieb nicht leuchten. Sobald die Stromversorgung der normalen Beleuchtung ausfällt, muss die Beleuchtung der Rettungszeichen für mindestens 30 Minuten in Betrieb gehen.