Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Gemäss Brandschutzvorschriften muss der Stahlträger einen Feuerwiderstand von R30 aufweisen. Ob dazu eine Verkleidung notwendig ist, können wir nicht beurteilen. Dies muss ein Ingenieur berechnen.
Informationen zum Umbau bestehender Holzhäuser im Kanton Wallis finden Sie in den Leitfäden der IG VETA NOVA. Dies sind anerkannte Stand-der-Technik-Papier im Kanton Wallis.