Muss der HEM14-Stahlträger, den ich im 1. OG eines alten Holzhauses im Wallis als Ersatz für eine tragende Wand einbaue, verkleidet werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Gemäss Brandschutzvorschriften muss der Stahlträger einen Feuerwiderstand von R30 aufweisen. Ob dazu eine Verkleidung notwendig ist, können wir nicht beurteilen. Dies muss ein Ingenieur berechnen.

Informationen zum Umbau bestehender Holzhäuser im Kanton Wallis finden Sie in den Leitfäden der IG VETA NOVA. Dies sind anerkannte Stand-der-Technik-Papier im Kanton Wallis.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert