Muss der Fluchtweg auch in einem Tunnel freigehalten werden? Oder ist z.B. ein Blitzer vor der Fluchttür erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Hoch- Tief- oder Infrastrukturbaute handelt, ist es dem Zweck des Fluchtwegs bzw. eines Notausgangs geschuldet, dass dieser jederzeit freigehalten, begehbar und gut sichtbar gekennzeichnet ist. Die dazu verwendeten Piktogramme sind international genormt (ISO-Norm) und sind grundsätzlich überall dieselben.

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