Muss das Treppengeländer immer noch 20 cm über die erste respektive letzte Treppenstufe hinausragen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften machen lediglich Aussagen zur seitlichen Einkragung von Treppengeländern. Die Auskragung des Geländers über dem Ein- und Austritt der Treppe ist darin nicht geregelt. Es empfiehlt sich, diese Frage mit der massgeblichen SIA-Norm 358 «Geländer und Brüstungen» zu klären.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert