Die Brandschutzvorschriften machen lediglich Aussagen zur seitlichen Einkragung von Treppengeländern. Die Auskragung des Geländers über dem Ein- und Austritt der Treppe ist darin nicht geregelt. Es empfiehlt sich, diese Frage mit der massgeblichen SIA-Norm 358 «Geländer und Brüstungen» zu klären.